Der Verkehrsverbund Warnow bietet für Schüler/innen mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein kostenfreies SchülerTicket an.
Das kostenfreie SchülerTicket wird als Chipkarte oder als digitales Ticket über die VVW-App ausgegeben.
Alle Schüler/-innen, die bereits im Schuljahr 2025/2026 anspruchsberechtigt waren und ein kostenfreies SchülerTicket erhalten haben, behalten auch im neuen Schuljahr 2026/2027 ihre jetzige Chipkarte. Digitale Tickets werden rechtzeitig automatisch vor dem neuen Schuljahr in die VVW-App eingespielt.
NEU: Für alle anspruchsberechtigten Erstklässler/-innen (und Zuzügler/-innen) ab dem Schuljahr 2026/2027 erfolgt die Antragstellung beim Amt für Schule und Sport über das Online Portal zur Schülerbeförderung.
Nein. Das kostenfreie SchülerTicket Rostock muss nicht erneut beantragt werden. Die abgegebene Einverständniserklärung gilt für die Dauer, solange die Schülerin/der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist. Es muss kein neues Lichtbild eingereicht werden.
Das Amt für Schule und Sport weiß über den Schulwechsel innerhalb der Hansestadt Rostock Bescheid. Es muss durch die Eltern bzw. durch das Kind nichts getan werden.
Für das neue Schuljahr 2026/27 behält die Schülerin/der Schüler zunächst die vorher gewählte Ausgabeform des letzten Schuljahres bei.
Neu: Die Chipkarten aus dem letzten Schuljahr gelten auch für das neue Schüljahr 2026/2027. Es wird keine neue Chipkarte zum Schulbeginn nach den Sommerferien in der Schule ausgegeben.
Das digitale Ticket in der VVW-App wird rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr in die App eingespielt.
Änderung des Ausgabekanals (von Chipkarte zu digitalem Ticket und umgekehrt) kann über das Amt für Schule und Sport beantragt werden.
Sollte die Schüler/-in kein Ticket erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Schule und Sport.
Kontakt: schuelerbefoerderung@rostock.de l 0381/381-4031 oder 4330).
Nein, das kostenfreie SchülerTicket ist ab dem Schuljahr 2026/2027 auch ohne Lichtbild gültig. Es muss daher kein neues Bild eingereicht werden (auch nicht wenn das Bild verblichen oder veraltet ist).
Erstklässler/-innen ab dem neuen Schuljahr 2026/2027 müssen kein Lichtbild einreichen. Die Antragsstellung für das erstmalige Ausstellen des kostenfreien SchülerTickets erfolgt über das Online Portal der Schülerbeförderung.
Kontakt: schuelerbefoerderung@rostock.de l 0381/381-4031 oder 4330).
Wer sich für das digitale SchülerTicket (VVW-App) (und nicht für eine Chipkarte) entscheidet, muss bei der Einrichtung der VVW-App auf dem Smartphone der Schülerin/des Schülers inkl. Einrichtung eines Accounts folgende Schritte zu beachten:
Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Einspielung des SchülerTickets in die App automatisch in der letzten Woche der Sommerferien.
Danach wird monatlich das SchülerTicket automatisch in der App aktualisiert.
Achtung: Bei der Beantragung kann entweder die Chipkarte oder das digitale Ticket angegeben werden!
Die Ausgabe der Chipkarten für erstmalige Nutzer/-innen des kostenfreien SchülerTickets erfolgt nach den Sommerferien zu Beginn des neuen Schuljahres direkt in den Schulen. Alle Schülerinnen und Schüler, die bereits eine Chipkarte haben behalten ihre Chipkarte und nutzen sie nach den Sommerferien weiter!
Sollte das Ticket verloren gegangen sein, stellt die RSAG in einem der Kundenzentren ein neues Ticket aus. Für die Ausstellung eines Ersatztickets fallen Gebühren in Höhe von 10 EUR an, bei erneutem Verlust 20 EUR.
Anspruch auf ein kostenfreies SchülerTicket im aktuellen Schuljahr haben:
Beim Besuch der Schule wird nicht zwischen Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft unterschieden.
Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, hat Ihr Kind Anspruch auf das kostenfreie SchülerTicket Rostock.
NEU: Um das kostenfreie SchülerTicket erstmalig zu erhalten, muss eine einmalige Antragsstellung über das Online Portal der Schülerbeförderung erfolgen. Dazu haben alle Erstklässler/-innen per Post einen Brief mit einem Link erhalten. Für die Nutzung des digitalen Tickets in der VVW-App muss die E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (nicht des Erziehungsberechtigten) in der Antragsstellung angegeben werden. Der Antrag gilt für die Dauer, solange die Schülerin/der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist.
Geltungsbereich
Das SchülerTicket Rostock gilt im gesamten Liniennetz in allen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, S-Bahn, Regionalzug, Fähre) in der Tarifzone Rostock. Die Tarifzone Rostock umfasst das gesamte Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt (inkl. Warnemünde, Hohe Düne & Co.).
Geltungsdauer
Das SchülerTicket gilt das ganze Schuljahr rund um die Uhr (auch in der Freizeit und in den Ferien).
Fahrradmitnahme
Das kostenfreie SchülerTicket beinhaltet keine Fahrradmitnahme.
Bitte erwerben Sie bei Bedarf zusätzlich eines der folgenden Tickets:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermöglicht allen Inhabenden eines kostenfreien SchülerTickets ein ermäßigtes Deutschland-Ticket.
Für die Mobilität zwischen dem Wohnort und der Schule (Schulweg) wird für Schüler/-innen des Landkreises Rostock ggf. die Schülerzeitfahrkarte des Landkreises kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Senden Sie uns gerne ihre Anfrage, eventuell finden Sie aber ihre Antwort auch bereits in unserem FAQ.