Kostenfreies SchülerTicket Rostock

Der Verkehrsverbund Warnow bietet für Schüler/innen mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein kostenfreies SchülerTicket an.

VVW

SCHULJAHR 2024/2025

Das kostenfreie SchülerTicket wird ab dem Schuljahr 2024/2025 digitalisiert. Das Ticket wird dann nicht mehr als Papierticket, sondern als Chipkarte oder als "Mobile Ticket" digital über die VVW-App ausgegeben.

Die SchülerTickets befinden sich derzeit in Produktion und werden rechtzeitig zum Schuljahresbeginn in der Schule ausgegeben. Die Handytickets finden Sie in der Woche vor Schulbeginn in der VVW-App. Sie erhalten dazu eine Onboarding E-Mail mit den nötigen Informationen (siehe "Häufige Fragen" unten).

Frist verpasst?

Sie haben die Frist (Mitte Juli) zum Upload des aktuellen Lichtbildes verpasst? Keine Sorge. Sollten Sie oder Ihr Kind für das kostenfreie SchülerTicket anspruchsberechtigt sein und liegt dem Schulverwaltungsamt bereits eine Einverständniserklärung vor, so wird das Ticket automatisch erstellt und zum Schuljahresanfang in der Schule verteilt.

Diese Tickets sind zeitlich allerdings nur vorübergehend gültig und beinhalten den Hinweis, dass noch ein aktuelles Lichtbild nachzureichen ist. Bitte warten Sie die Verteilung dieses vorläufigen Tickets ab und wenden Sie sich dann unter Vorlage des Tickets und eines aktuellen Lichtbildes an ein RSAG-Kundenzentrum. Hier bekommen Sie das für das laufende Schuljahr gültige SchülerTicket mit Lichtbild als Chipkarte oder wahlweise in der VVW-App.

Sollten Sie bzw. Ihr Kind in den ersten Schultagen gar kein Ticket bekommen, wenden Sie sich bitte an das Schulsekretariat, alternativ an das Schulverwaltungsamt.

HÄUFIGE FRAGEN ZUM DIGITALEN SCHÜLERTICKET

Die Schüler/-in hat am ersten Schultag kein Ticket erhalten?

Sollte die Schüler/-in kein Ticket erhalten haben, dann kommen Sie bitte in ein RSAG Kundenzentrum und lassen sich dort ein vorläufiges Ticket ausstellen. Bitte bringen Sie dazu ein Lichtbild der Schüler/-in mit.

Auf dem Ticket ist kein Lichtbild abgebildet?

Alle Schüler/-innen, die kein Lichtbild eingereicht haben, erhalten zunächst ein provisorisches SchülerTicket. Ein Lichtbild muss zwingend bis zum 30.11. eingereicht werden: Entweder in einem Kundenzentrum der RSAG oder unter Angabe des Namens an abo@verkehrsverbund-warnow.de

Die Ausgabe der korrekten Tickets erfolgt dann wieder über die Schule.

App oder Chipkarte?

Die Schülerin/der Schüler muss sich fürs neue Schuljahr entweder für eine Chipkarte oder für das digitale Ticket in der VVW-App entscheiden. Für ein digitales SchülerTicket in der App muss eine persönliche E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (keine E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten) angegeben werden.

Wie bekomme ich mein digitales SchülerTicket in die VVW-App?

Wenn Sie sich für das digitale SchülerTicket (VVW-App) entschieden haben, sind für die Einrichtung der VVW-App auf dem Smartphone der Schülerin/des Schülers inkl. Einrichtung eines Accounts folgende Schritte zu beachten:

  • Download der kostenfreien VVW-App (für Android oder für iOS) unter verkehrsverbund-warnow.de/app
  • Anlegen eines Kunden-Accounts in der VVW-App unter der Rubrik Einstellungen -> Ticketeinstellungen -> KOSTENLOS REGISTRIEREN. Dabei ist zwingend die persönliche E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers verwenden, die zuvor bei der Beantragung angeben wurde.
  • Nach Anlegen des Accounts erhalten Sie eine automatische Bestätigungsmail. Um den Registrierungsprozess erfolgreich abzuschließen, müssen Sie in der Mail den Registrierungslink innerhalb von 3 Tagen per Smartphone bestätigen.

Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Einspielung des SchülerTickets in die App automatisch in der letzten Woche der Sommerferien (35. KW).

Wie erhalte ich meine Chipkarte?

Die Ausgabe der Chipkarten erfolgt nach den Sommerferien zu Beginn des neuen Schuljahres direkt in den Schulen.

VORAUSSETZUNGEN

Anspruch auf ein kostenfreies SchülerTicket im aktuellen Schuljahr haben:

  • Schüler/innen an allgemeinbildenden Schulen mit
    Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
  • Schüler/innen an beruflichen Schulen mit
    Hauptwohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock
    in Vollzeitschulausbildung ohne eigenes Einkommen

Beim Besuch der Schule wird nicht zwischen Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft unterschieden.

Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, hat Ihr Kind Anspruch auf das kostenfreie SchülerTicket Rostock.

Um das kostenfreie SchülerTicket zu erhalten, muss einmalig eine Einverständniserklärung ausgefüllt und ans Schulverwaltungsamt geschickt werden. Die Erklärung gilt für die Dauer, solange die Schülerin/der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist. Die entsprechende Einverständniserklärung kann auf der Informationsseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum kostenfreien SchülerTicket heruntergeladen werden.

Weitere Informationen

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WEITERE INFORMATIONEN

Geltungsbereich

Das SchülerTicket Rostock gilt im gesamten Liniennetz in allen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, S-Bahn, Regionalzug, Fähre) in der Tarifzone Rostock. Die Tarifzone Rostock umfasst das gesamte Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt (inkl. Warnemünde).

Geltungsdauer

Das SchülerTicket gilt das ganze Schuljahr rund um die Uhr (auch in der Freizeit und in den Ferien).

Fahrradmitnahme

Das kostenfreie SchülerTicket beinhaltet keine Fahrradmitnahme.

Bitte erwerben Sie bei Bedarf zusätzlich eines der folgenden Tickets:

  • Fahrradkarte für 2,20 €
  • Fahrrad-Tageskarte für 4,70 €
  • Fahrrad-Monatskarte für 14,00 € (in ABO nur 6,50 €)

SCHÜLERMOBILITÄT IM LANDKREIS ROSTOCK

Für die Mobilität zwischen dem Wohnort und der Schule (Schulweg) wird für Schüler/-innen des Landkreises Rostock ggf. die Schülerzeitfahrkarte des Landkreises kostenfrei zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen

Kontaktieren Sie uns

Senden Sie uns gerne ihre Anfrage, eventuell finden Sie aber ihre Antwort auch bereits in unserem FAQ.

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