Der Verkehrsverbund Warnow bietet für Schüler/innen mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein kostenfreies SchülerTicket an.
Das kostenfreie SchülerTicket wird als Chipkarte oder als digitales Ticket über die VVW-App ausgegeben.
Sollten Sie oder Ihr Kind für das kostenfreie SchülerTicket anspruchsberechtigt sein und liegt dem Amt für Schule und Sport eine Einverständniserklärung, ein Lichtbild und bei einem digitalen Ticket die E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers vor, so wird das Ticket automatisch erstellt, über die Schule verteilt bzw. in der VVW-App ausgespielt.
Nein. Das kostenfreie SchülerTicket muss nicht erneut beantragt werden. Die abgegebene Einverständniserklärung gilt für die Dauer, solange die Schülerin/der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist. Es muss kein neues Lichtbild eingereicht werden.
Für das neue Schuljahr 2025/26 behält die Schülerin/der Schüler zunächst die vorher gewählte Ausgabeform des letzten Schuljahres bei. Eine neue Chipkarte wird zum Schulbeginn nach den Sommerferien in der Schule ausgegeben. Das digitale Ticket in der VVW-App wird rechtzeitig vor dem neuen Schuljahr in die App eingespielt.
Änderung des Ausgabekanals (von Chipkarte zu digitalem Ticket und umgekehrt) oder des Lichtbildes können über das Amt für Schule und Sport beantragt werden.
Sollte die Schüler/-in kein Ticket erhalten haben, dann wenden Sie sich bitte an das Amt für Schule und Sport.
Alle Schüler/-innen, die kein Lichtbild eingereicht haben, haben zunächst ein provisorisches SchülerTicket erhalten. Ein Lichtbild muss zwingend beim Amt für Schule und Sport eingereicht werden.
Die Ausgabe der korrekten Tickets erfolgt dann wieder über die Schule bzw. digital in der VVW-App.
Wenn Sie sich für das digitale SchülerTicket (VVW-App) (und nicht für eine Chipkarte) entschieden haben, sind für die Einrichtung der VVW-App auf dem Smartphone der Schülerin/des Schülers inkl. Einrichtung eines Accounts folgende Schritte zu beachten:
Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Einspielung des SchülerTickets in die App automatisch in der letzten Woche der Sommerferien.
Achtung: Bei der Beantragung kann entweder die Chipkarte oder das digitale Ticket angegeben werden!
Die Ausgabe der Chipkarten erfolgt nach den Sommerferien zu Beginn des neuen Schuljahres direkt in den Schulen.
Anspruch auf ein kostenfreies SchülerTicket im aktuellen Schuljahr haben:
Beim Besuch der Schule wird nicht zwischen Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft unterschieden.
Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, hat Ihr Kind Anspruch auf das kostenfreie SchülerTicket Rostock.
Um das kostenfreie SchülerTicket erstmalig zu erhalten, müssen einmalig eine ausgefüllte Einverständniserklärung, ein Lichtbild der Schülerin/des Schülers sowie bei einem digitalen Ticket die E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (nicht des Erziehungsberechtigten) an das Amt für Schule und Sport geschickt werden. Die Erklärung gilt für die Dauer, solange die Schülerin/der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist. Die entsprechende Einverständniserklärung kann auf der Informationsseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum kostenfreien SchülerTicket heruntergeladen werden.
Geltungsbereich
Das SchülerTicket Rostock gilt im gesamten Liniennetz in allen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, S-Bahn, Regionalzug, Fähre) in der Tarifzone Rostock. Die Tarifzone Rostock umfasst das gesamte Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt (inkl. Warnemünde, Hohe Düne & Co.).
Geltungsdauer
Das SchülerTicket gilt das ganze Schuljahr rund um die Uhr (auch in der Freizeit und in den Ferien).
Fahrradmitnahme
Das kostenfreie SchülerTicket beinhaltet keine Fahrradmitnahme.
Bitte erwerben Sie bei Bedarf zusätzlich eines der folgenden Tickets:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermöglicht allen Inhabenden eines kostenfreien SchülerTickets ein ermäßigtes Deutschland-Ticket.
Für die Mobilität zwischen dem Wohnort und der Schule (Schulweg) wird für Schüler/-innen des Landkreises Rostock ggf. die Schülerzeitfahrkarte des Landkreises kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Senden Sie uns gerne ihre Anfrage, eventuell finden Sie aber ihre Antwort auch bereits in unserem FAQ.