Der Verkehrsverbund Warnow bietet für Schüler/innen mit Wohnsitz in der Hanse- und Universitätsstadt Rostock ein kostenfreies SchülerTicket an.
Das kostenfreie SchülerTicket wird als Chipkarte oder als "Mobile Ticket" digital über die VVW-App ausgegeben.
Sollten Sie oder Ihr Kind für das kostenfreie SchülerTicket anspruchsberechtigt sein und liegt dem Schulverwaltungsamt eine Einverständniserklärung vor, so wird das Ticket automatisch erstellt, über die Schule verteilt bzw. in der VVW-App ausgespielt.
Sollte die Schüler/-in kein Ticket erhalten haben, dann kommen Sie bitte in ein RSAG Kundenzentrum und lassen sich dort ein vorläufiges Ticket ausstellen. Bitte bringen Sie dazu ein Lichtbild der Schüler/-in mit.
Alle Schüler/-innen, die kein Lichtbild eingereicht haben, erhalten zunächst ein provisorisches SchülerTicket. Ein Lichtbild muss zwingend bis zum 30.11. eingereicht werden: Entweder in einem Kundenzentrum der RSAG oder unter Angabe des Namens an abo@verkehrsverbund-warnow.de
Die Ausgabe der korrekten Tickets erfolgt dann wieder über die Schule.
Die Schülerin/der Schüler muss sich fürs neue Schuljahr entweder für eine Chipkarte oder für das digitale Ticket in der VVW-App entscheiden. Für ein digitales SchülerTicket in der App muss eine persönliche E-Mail-Adresse der Schülerin/des Schülers (keine E-Mail-Adresse der Erziehungsberechtigten) angegeben werden.
Wenn Sie sich für das digitale SchülerTicket (VVW-App) entschieden haben, sind für die Einrichtung der VVW-App auf dem Smartphone der Schülerin/des Schülers inkl. Einrichtung eines Accounts folgende Schritte zu beachten:
Nach erfolgreicher Registrierung erfolgt die Einspielung des SchülerTickets in die App automatisch in der letzten Woche der Sommerferien (35. KW).
Die Ausgabe der Chipkarten erfolgt nach den Sommerferien zu Beginn des neuen Schuljahres direkt in den Schulen.
Anspruch auf ein kostenfreies SchülerTicket im aktuellen Schuljahr haben:
Beim Besuch der Schule wird nicht zwischen Schulen in kommunaler oder freier Trägerschaft unterschieden.
Sollten diese Voraussetzungen vorliegen, hat Ihr Kind Anspruch auf das kostenfreie SchülerTicket Rostock.
Um das kostenfreie SchülerTicket zu erhalten, muss einmalig eine Einverständniserklärung ausgefüllt und ans Schulverwaltungsamt geschickt werden. Die Erklärung gilt für die Dauer, solange die Schülerin/der Schüler für das kostenfreie SchülerTicket berechtigt ist. Die entsprechende Einverständniserklärung kann auf der Informationsseite der Hanse- und Universitätsstadt Rostock zum kostenfreien SchülerTicket heruntergeladen werden.
Geltungsbereich
Das SchülerTicket Rostock gilt im gesamten Liniennetz in allen Verkehrsmitteln (Bus, Tram, S-Bahn, Regionalzug, Fähre) in der Tarifzone Rostock. Die Tarifzone Rostock umfasst das gesamte Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt (inkl. Warnemünde).
Geltungsdauer
Das SchülerTicket gilt das ganze Schuljahr rund um die Uhr (auch in der Freizeit und in den Ferien).
Fahrradmitnahme
Das kostenfreie SchülerTicket beinhaltet keine Fahrradmitnahme.
Bitte erwerben Sie bei Bedarf zusätzlich eines der folgenden Tickets:
Die Hanse- und Universitätsstadt Rostock ermöglicht allen Inhabenden eines kostenfreien SchülerTickets ein ermäßigtes Deutschland-Ticket.
Für die Mobilität zwischen dem Wohnort und der Schule (Schulweg) wird für Schüler/-innen des Landkreises Rostock ggf. die Schülerzeitfahrkarte des Landkreises kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Senden Sie uns gerne ihre Anfrage, eventuell finden Sie aber ihre Antwort auch bereits in unserem FAQ.