VVW

Deutschland-Ticket Sozial

Inhaber:innen eines Rostocker Warnow-Passes mit „SozT“ Vermerk haben die Möglichkeit, ab dem 01.01.2025 ein ermäßigtes Deutschland-Ticket für lediglich 50,49 € zu erhalten. Die Differenz von 7,51 € zum regulären D-Ticket Preis übernimmt die Hanse- und Universitätsstadt Rostock. Bis zum 23. bestellen, um ab 01. zu starten!

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DAS DEUTSCHLAND-TICKET SOZIAL IM ÜBERBLICK

Geltungsbereich

Das Deutschland-Ticket Sozial gilt:

  • bundesweit.
  • im gesamten Öffentlichen Personennahverkehr (Regionalzug, S-Bahn, U-Bahn, Straßenbahn, Stadt- und Regionalbus, Fähre).
  • im Fernverkehr in M-V ausschließlich in den Fernverkehrszügen (2. Klasse) zwischen Rostock Hauptbahnhof und Stralsund Hauptbahnhof.

Bitte beachten: Das Ticket gilt nicht im Fernverkehr (IC, ICE, EC - lokal begrenzte Ausnahmen jedoch möglich) sowie nicht in historischen Verkehrsmitteln.

Geltungsdauer

Das Deutschland-Ticket Sozial

  • ist ein bundesweit gültiges ABO.
  • ist monatlich kündbar (bis zum 10. des Monats).
  • gilt ganztägig, ohne zeitliche Beschränkung.

Fristen

Das Deutschland-Ticket Sozial

  • kann bis zum 23. eines Monats bestellt werden, damit es mit Beginn des nächsten Monats startet.
  • muss bei einer Kündigung bis zum 10. eines Monats zum Ende des jeweiligen Kalendermonats gekündigt werden.

Voraussetzungen

Um das von der Hanse- und Universitätsstadt Rostock subventionierte Deutschland-Ticket Sozial erhalten zu können, muss ein während der Ticketnutzungsdauer gültiger Rostocker Warnow-Pass mit „SozT“ Vermerk vorliegen und bei der Beantragung nachgewiesen werden.

Beantragung

Bestellen Sie Ihr Deutschland-Ticket Sozial direkt in unserem ABO-Kundenportal.

Ausgabe des Tickets

Für den Start ab dem 01.01.2025 werden alle D-Tickets Sozial als digitales Handyticket in die VVW-App ausgegeben.

Wo erhält man in Rostock den Warnow-Pass?

Der Warnow-Pass mit SozT-Vermerk wird über die Hanse- und Universitätsstadt Rostock (Hanse Jobcenter oder Amt für Soziales und Teilhabe) ausgegeben.

Voraussetzung hierfür ist der Nachweis, dass Sie Sozialleistungen nach SGB II (ALG II) vom Jobcenter oder Leistungen nach SGB XII (Sozialhilfe) bzw. nach dem Asylbewerberleistungsgesetz vom Sozialamt beziehen.

KONTAKT

Bei Fragen wenden Sie sich gern an die ABO-Zentrale unter der 0381-802 1900 (Mo.-Fr. 6 - 20.30 Uhr) oder per E-Mail an abo@verkehrsverbund-warnow.de

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Tarifbestimmungen Deutschland-Ticket
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Vertriebsbestimmungen Deutschland-Ticket Sozial
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