VVW

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Sie haben Fragen zu unseren Angeboten, Tickets oder Tarifzonen? Wir haben Ihnen die am häufigsten gestellten Fragen zusammengetragen.

NUTZUNG ÖFFENTLICHER VERKEHRSMITTEL

Kann ich auch die Straßenbahn benutzen, wenn ich mir den Fahrschein im Regionalbus gekauft habe?

Ja. Es ist einer der großen Vorteile des Verkehrsverbundes, dass man mit dem Verbundfahrschein alle öffentlichen Verkehrsmittel der Verbundpartner – entsprechend des räumlichen Geltungsbereiches – benutzen kann, unabhängig davon, wo der Fahrschein gekauft wurde.

Wie weit kann ich mit dem Ticket "Tarifzone Rostock" eigentlich fahren?

Die Tarifzone Rostock umfasst das Stadtgebiet der Hanse- und Universitätsstadt Rostock, natürlich inkl. den Seebädern Warnemünde und Markgrafenheide.

Die Einkaufszentren Ostseepark Sievershagen, Hansecenter Bentwisch und Globus Roggentin liegen in der Tarifzone 7 und somit außerhalb der Tarifzone Rostock.

Wie lange kann ich mit einem Einzelfahrschein fahren?

Einzelfahrkarten gelten zur einmaligen Fahrt in eine Richtung innerhalb des gewählten Geltungsbereiches. Umsteigen und Fahrtunterbrechung sind im Rahmen der maximalen Geltungsdauer möglich (z. B. 90 Minuten innerhalb der Tarifzone Rostock).

Kann ich mit einer Kurzstrecke umsteigen?

Ja, im Rahmen der Bestimmungen zur Kurzstrecke kann man umsteigen. Die Fahrt muss unverzüglich weitergeführt werden.

RSAG: eine Fahrt bis zu 4 Haltestellen nach Zustieg einschl. Umsteigen innerhalb der RSAG (Stadtbus & Straßenbahn) | die einmalige Durchfahrt durch den Warnowtunnel zwischen den Haltestellen Schmarl Zentrum und Seehafen Fähre, jedoch nicht auf der Expressbuslinie X41 zwischen den Haltestellen S Lütten Klein und M.-Luther-King-Allee.

rebus: eine Fahrt bis zur nächsten Haltestelle nach Zustieg innerhalb der Zone Rostock | eine Fahrt zwischen Reutershagen Markt und Ostseepark oder Dierkower Kreuz und Hanse-Center l eine Fahrt bis zu 2 Haltestellen nach Zustieg in der Region (Tarifzonen 7-12, 14-18)  | eine Fahrt innerhalb aller Haltestellen in geschlossenen Ortschaften (inkl. Umstieg); nicht gültig in den Stadtgebieten Güstrow (Zone 13) , Bützow und Bad Doberan | eine Fahrt bis zu 2 Haltestellen nach Zustieg ausgehend von der letzten Haltestelle in der Zone Rostock in Richtung Region bzw. ausgehend aus der Region bis zur ersten Haltestelle in der Zone Rostock.

DB Regio: eine Fahrt (S-Bahn / Regionalbahn) innerhalb der Zone Rostock zwischen zwei benachbarten Stationen.

Mollibahn: nicht gültig

Ich möchte ein Fahrrad mitnehmen. Geht das im Verkehrsverbund?

Grundsätzlich ja. Jedoch ist die Mitnahme von Fahrrädern in den Verkehrsmitteln abhängig vom Platz in den Fahrzeugen. Sie benötigen für das Rad eine Fahrradkarte, Fahrrad-Tageskarte oder Fahrradkarte Fähre. Alternativ gibt es auch eine Fahrrad-Monatskarte. Bei ABO-Monatskarten kann man die Fahrradmitnahme dazu buchen.

Das Mobil60-Ticket + Bike, das Kostenpflichtige SchülerTicket Rostock + Bike sowie das SemesterTicket der Universität Rostock, HMT und HS Wismar beinhalten die unentgeltliche Mitnahme eines Fahrrades innerhalb der Tarifzone Rostock.

Das kostenfreie SchülerTicket Rostock beinhaltet keine unentgeltliche Fahrradmitnahme.

Wir möchten in einer Gruppe den ÖPNV nutzen. Welche Möglichkeiten gibt es?

Da Gruppenreisen häufig mit mehreren Fahrten an einem Tag verbunden sind, gibt es hierfür spezielle Tageskarten: Gruppen bis zu fünf Erwachsene können mit einer Gruppentageskarte fahren. Möchten Familien mit dem ÖPNV fahren, bietet sich hierfür die Familientageskarte an: hier kann ein Erwachsener bis zu 4 Kinder mitnehmen oder zwei Erwachsene fahren zusammen mit drei Kindern auf einem Fahrschein. Die Gruppen- oder Familientageskarte für alle Geltungsbereiche erhalten Sie an allen Ticketverkaufsstellen.

Für größere Gruppen können Sie die benötigten Fahrscheine auch im Vorfeld auf Rechnung bestellen. Nutzen Sie hierfür bitte das Online-Bestellformular unter https://www.rsag-online.de/tickets/ticket-kauf/ticketkauf-auf-rechnung/

Kann ich mit meinem Verbundticket auch Molli fahren?

Einzel- und Tageskarten sowie Fahrradkarten des VVW gelten im Molli nicht. Hier gilt der Haustarif der Mollibahn. VVW-Zeitfahrkarten für den jeweiligen Geltungsbereich (VVW-Tarifzonen 8 -10) hingegen sind im Molli gültig, schließen jedoch die Personen- oder Fahrradmitnahme bzw. eine Übertragbarkeit des Tickets auf andere Personen aus.

Kann ich mit meinem Schwerbehindertenausweis die Busse und Bahnen des VVW nutzen?

Inhaber eines gültigen Schwerbehindertenausweises können alle öffentlichen Verkehrsmittelim Gesamtnetz des VVW nutzen. Voraussetzung ist jedoch die gültige Wertmarke auf dem Schwerbehindertenausweis.

Kann ich als Rentner mit ermäßigten Einzel- und Tageskarten fahren?

Nein, für Rentner gibt es keine Ermäßigung für Einzel- und Tageskarten. Hier empfehlen wir das Mobil60-Ticket, gültig für das Gesamtnetz und erhältlich als Jahres-ABO.

TARIFZONEN

Wie ermittle ich den richtigen Preis für meine gewünschte Verbindung?

Den richtigen Fahrpreis ermitteln Sie, indem Sie die Zonen zählen, die Sie befahren wollen. Folgen Sie dabei im Liniennetzplan dem Verlauf Ihrer Bus- oder Bahnlinie. Tarifzonen, die mehrfach befahren werden, zählen nur einmal.

Der VVW hat neben dem Liniennetzplan für das Gesamtnetz noch jeweils einen differenzierten Plan für den Stadtverkehr Rostock (=Zone Rostock) bzw. für den Stadtverkehr Güstrow (= Zone 13), allesamt zu finden in der Übersicht zu den Liniennetzplänen.

Haben Sie die Anzahl der durchfahrenen Tarifzonen ermittelt finden Sie in der Ticketübersicht richtigen Preis.

Alternativ nutzen Sie unsere elektronische Fahrplanauskunft oder unsere kostenfreie VVW-Fahrplan-App. Nach Eingabe Ihrer gewünschten Start- und Zielhaltestelle erhalten Sie neben der gewünschten Verbindung die dazugehörigen Preise.

Kann mir jemand den Tarifzonenplan erklären?

Es handelt sich um einen kombinierten Tarifzonen- und Liniennetzplan. Enthalten sind alle Tarifzonen, die Linien der Verkehrsunternehmen und fast alle Orte/Haltestellen im Verbundgebiet. Die zentrale Tarifzone ist die Zone Rostock. Die Tarifzonen außerhalb Rostocks sind als Ringzonen angelegt (Zonen 7-18). Eine Ausnahme stellt die Zone Güstrow (Zone 13) dar, diese ist zwischen den Zonen 12 und 14 eingebettet.

ERWERB DES TICKETS

Welche Ticketmöglichkeiten gibt es für Azubis?

Für Azubis bietet das Land M-V das bundesweit gültige AzubiTicket MV an. Dieses gilt als Deutschland-Ticket.

Alternativ besteht für Azubis die Möglichkeit ermäßigte Wochen- oder Monatskarten des VVW zu nutzen. Dazu ist vorab die Beantragung eines Berechtigungsausweises notwendig.

Der Berechtigungsausweis ist nur an den Ausgabestellen der Verkehrsunternehmen

  • RSAG: Kundenzentren,
  • rebus: Kundenzentren Rostock ZOB und Güstrow Bahnhof, Betriebshof Teterow
  • MBB: Fahrkartenausgaben

erhältlich.

Bei einer beruflichen Ausbildung sind für die Erstausstellung des Berechtigungsausweises der gültige Lehrvertrag, ein Lichtbild sowie der Personalausweis vorzulegen. Die Bestätigung der Berechtigung erfolgt längstens für ein Ausbildungsjahr. Soll die Berechtigung verlängert werden, ist eine aktuelle Bescheinigung des Ausbildungsbetriebes oder der Berufsschule vorzulegen.

Die Ausstellung eines Berechtigungsausweises kann auch beim Busfahrpersonal (außer bei der RSAG) oder Zugbegleiter eines Verbundunternehmens beantragt werden. Dazu sind in einem frankierten, adressierten und unverschlossenen Rückumschlag die Kopie des Ausbildungsnachweises sowie ein Lichtbild einzureichen. Bei Nachweisen ohne Lichtbild ist die Kopie des Personalausweises oder eines anderen Lichtbildausweises beizufügen. Der ausgefertigte Berechtigungsausweis sowie die Kopien der Nachweise werden an den Empfänger innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Eingang zurückgeschickt.

Die Verlängerung der Berechtigung kann frühestens 8 Wochen vor Ablauf der vorhergehenden Bestätigung und nur in einer Ausgabestelle erfolgen.

Mein Kind ist gerade 15 geworden. Kann es noch ermäßigt fahren?

Für Einzel- und Tageskarten gilt die Ermäßigung nur bis zum 15. Geburtstag. Jugendliche ab 15 Jahre, die in der Ausbildung sind (Schülerinnen und Schüler, Azubis, Direktstudierende), können ermäßigte Wochen- oder Monatskarten nutzen. Die Ermäßigungsberechtigung ist mit dem VVW-Berechtigungsausweis während der Fahrt nachzuweisen.

Welche ermäßigten Tickets kann ich mit dem Warnow-Pass nutzen?

Für Inhabende eines gültigen Warnow-Passes der Hanse- und Universitätsstadt Rostock mit "Soz"-Vermerk gibt es für die Zone Rostock vergünstigte Tickets:

  • Einzelfahrkarte WarnowPass (für 2.10 € statt 2.80 €)
  • Tageskarte WarnowPass (für 5.40 € statt 7.10 €)
  • Wochenkarte WarnowPass (21.00 € statt 28.00 €)
  • Monatskarte WarnowPass (für 60.00 € statt 79.00 €)

Geltungsbereich: in allen öffentlichen Verkehrsmitteln (Regionalzug, S-Bahn, Straßenbahn, Bus, Warnowfähren) innerhalb der Tarifzone Rostock

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Mit dem neuen MIRROR-WarnowTicket bietet der Verkehrsverbund Warnow gemeinsam mit der Hanse- und Universitätsstadt Rostock und dem Landkreis Rostock den Sozialtarif für das Gesamtnetz des VVW auch als ABO an.

Ich nehme oft meinen Hund mit in die Stadt. Braucht er im Bus einen Extra-Fahrschein?

Ja, und zwar eine ermäßigte Einzel- oder Tageskarte des entsprechenden Geltungsbereiches. Bei Monatskarten + Bike und beim Mobil60-Ticket + Bike kann wahlweise anstelle eines Fahrrades auch ein Hund mitgenommen werden. Bei ABO-Monatskarten, ABO-Monatskarten ermäßigt  bzw. bei ABO-Monatskarten plus kann der Hund ab 6 EUR/mtl. dazu gebucht werden. Ist der Hund noch klein, so dass Sie ihn auf dem Schoß mitnehmen können, fährt er ebenfalls kostenlos.

Im Interesse der anderen Fahrgäste leinen Sie Ihren Hund bitte an. Am besten schützen Sie andere und sich selbst, wenn der Hund einen Maulkorb trägt, denn das Fahren mit Bus und Bahn ist für das Tier eine Stresssituation.

Man hat mir ein Abonnement vorgeschlagen. Welche Vorteile habe ich denn nun genau?

Zusätzlich zu den Vorteilen der Monatskarten sparen Sie im Jahr 17 Prozent der Kosten. Sie fahren 12 Monate, bezahlen aber nur für 10. Entscheiden Sie sich für eine Jahreskarte erhalten Sie nochmals einen Rabatt von 3 Prozent auf den gesamten ABO-Preis. Der Jahreskartenbetrag ist in einer Summe bei Vertragsabschluss zu zahlen.

Kann ich mit einem Mecklenburg-Vorpommern Ticket (MV-Ticket) oder einem Quer-durchs-Land Ticket (QdL-Ticket) der Deutschen Bahn (DB) auch die Busse, Straßenbahnen und Fähren in Rostock nutzen?

Einige Ticketangebote der DB, wie das MV- oder QdL-Ticket, können Sie in den Nahverkehrszügen (RB, RE, S-Bahnen) entweder

a) für den in das Verbundgebiet einbrechenden Verkehr bis zur Zielhaltestelle oder

b) für den aus dem Verbundgebiet ausbrechenden Verkehr ab der Zielhaltestelle

nutzen. Eine Weiterfahrt mit anderen Verkehrsmitteln (Bus, Straßenbahn oder Fähre) ist mit diesen Tickets nicht möglich. Hierfür benötigen Sie einen gültigen VVW-Fahrschein. Hinweis: Das Verbundgebiet umfasst im Wesentlichen das Areal der Hanse- und Universitätsstadt Rostock sowie des Landkreises Rostock.

Auf meinem DB-Ticket ist zusätzlich „+ City“ abgedruckt. Was heißt das?

Trägt Ihr DB-Ticket den Abdruck „+ City“ bedeutet dies, dass Sie die City-Ticket-Option mitgebucht haben. Damit können Sie

a) für die Fahrt bis zu Ihrer Zielhaltestelle bei Ankunft

oder

b) für die Fahrt zu Ihrem Abfahrtsbahnhof bei Abreise

auch den öffentlichen Personennahverkehr (Warnowfähre, Straßenbahn, Bus, S-Bahn, Regionalzug) in der Tarifzone Rostock nutzen.

Unter welchen Voraussetzungen bekommt man eine Erstattung?

Erstattungen werden lt. §10 der Tarif-und Beförderungsbestimmungen des VVWs durchgeführt.

Wo und unter welchen Voraussetzungen bekomme ich ein Ersatzticket?

Persönliche Monatskarten-ABOs in Form einer Plastikkarte, die verloren oder zerstört wurden oder anderweitig in Verlust geraten sind, werden während der Laufzeit eines Kalenderjahres gegen eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 € in den Kundenzentren der RSAG neu ausgestellt. Die Bearbeitungsgebühr ist bei Aushändigung des Ersatztickets bar zu entrichten. Ab der zweiten Verlustmeldung innerhalb eines Kalenderjahres erhöht sich die Bearbeitungsgebühr auf 20,00 €.

Bis wann und wo kann ich das ABO kündigen und was muss ich beachten?

Das ABO gilt für mindestens 12 Monate. Eine Kündigung vor Ablauf der Vertragslaufzeit ist möglich. Bei einer Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate des Vertrages wird für die genutzten Monate der Differenzbetrag zur gleichen Monatskarte im freien Verkauf bzw. bei der Monatskarte plus zu deren Basispreis gemäß Verbundtarif des VVW ermittelt und mit den getätigten Zahlungen nacherhoben.

Eine Kündigung wird zum nächsten Monatsersten wirksam, wenn sie schriftlich bis zum 23. des Vormonats in der VVW-ABO-Zentrale ober in den RSAG-Kundenzentren vorliegt und die bereits erhaltenen ABO-Monatskarten oder die Plastikkarte zurückgegeben worden sind. Die Plastikkarte für Nutzer einer personengebundenen Monatskarte ist am Monatsersten, spätestens bis zum 3. des Monats, in einem RSAG-Kundenzentrum abzugeben bzw. per Post an die ABO-Zentrale zu schicken.

Erfolgt keine fristgerechte Rückgabe der bereits erhaltenen Tickets, erfolgt die Abbuchung des Monatsbetrages bis zum Ende der Gültigkeit der erhaltenen Tickets. Wird das persönliche ABO in Form der Plastikkarte vor der Kündigungsfrist zurückgegeben, wird für den Zeitraum der Rückgabe bis zum letzten Tag des letzten Gültigkeitsmonats ein befristetes Ticket ausgegeben.

Bis wann, wo und wie muss ich Namensänderungen, Bankänderungen und ABO-Änderungen bekannt geben?

Änderungen des Namens, des Geltungsbereiches, des Produktes und der Bankverbindung des Kunden sind der ABO-Zentrale unverzüglich schriftlich oder in einem Kundenzentrum der RSAG anzuzeigen. Alle anderen Änderungen (z. B. Adresse) können auch telefonisch mitgeteilt werden. Änderungen können nur bis zum 23. des Vormonats berücksichtigt werden. Bei Änderung der Bankverbindung sowie des Kontoinhabers ist eine neue Einzugsermächtigung bzw. ein neues SEPA-Basislastschriftmandat vorzulegen. Anschriftenermittlungen gehen zu Lasten des Kunden.

Kann ich ein ABO auch Online abschließen, ändern oder kündigen?

Ja, unter ABO-Online.

Muss ich mein Ticket bei Kündigungen und Änderungen zurückgeben?

Ja, laut den Fristen der gültigen AGBs, ansonsten wird eine Kündigung oder Änderung nicht rechtswirksam.

MOBILE TICKETING

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um ein VVW-MobileTicket erwerben zu können?

Für den Erwerb eines VVW-MobileTickets müssen Sie 18 Jahre sein und über ein internetfähiges mobiles Endgerät (Smartphone, Phablet, Tablet) verfügen.

Kann man über die App zukünftig auch das Deutschland-Ticket kaufen?

Alle aktuellen Informationen rund um das geplante Deutschland-Ticket sind hier zu finden.

War die Antwort hilfreich? Falls nicht, schreiben Sie uns Ihr Anliegen an onlineshop@verkehrsverbund-warnow.de

Was beinhaltet die VVW-App?

Die VVW-App bietet Ihnen nicht nur die Möglichkeit, nützliche Informationen für Ihre Fahrt – wie z. B. Abfahrts- bzw. Ankunftszeiten – abzufragen, sondern auch digitale Tickets bequem mit Ihrem mobilen Endgerät zu erwerben. Folgende Auskunftsfunktionen stehen Ihnen zur Verfügung:

  • Routenplanung von Tür zu Tür einschließlich Adresseingabe und Darstellung der Wege zur nächsten Haltestelle
  • Abfahrts- und Ankunftspläne zu allen Haltestellen und Bahnhöfen im VVW
  • Suche der nächstgelegenen Haltestelle/Bahnhof auf Basis Ihrer aktuellen Position sowie Echtzeit-Informationen/Verspätungsanzeige für viele Linien

Nach Erhalt der Verbindungsauskunft haben Sie die Möglichkeit, sofort den passenden Fahrausweis zu erwerben. Außerdem können Sie Ihre Auskunftsanfrage oder die ermittelte Verbindung als Favorit speichern.

Sie benötigen ein internetfähiges Mobiltelefon mit Android- oder iOS-Betriebssystem sowie die VVW-App in ihrer aktuellen Version.

Für das Herunterladen der App über die gängigen Download-Plattformen sowie den Kauf Ihres MobileTickets ist eine Onlineverbindung notwendig. Sollten Sie keine Internetflatrate haben, können daher Kosten für die Datennutzung bei Ihrem Mobilfunkanbieter anfallen.

Wo bzw. wie erhalte ich die VVW-App?

Sie haben die Möglichkeit, die App kostenlos auf Ihr Mobiltelefon zu laden:

  • für das Betriebssystem Android im GooglePlay-Store
  • für das Betriebssystem iOS im AppStore

Geben Sie einfach unter Suche das Stichwort "VVW App" ein, gehen Sie auf die VVW-App und installieren Sie diese.

Ist die VVW-App kostenpflichtig?

Nein, die VVW-App wird Ihnen gratis zur Verfügung gestellt. Kosten können Ihnen jedoch in Form von Verbindungsentgelten durch das erforderliche Herunterladen der VVW-App bzw. des Tickets entstehen.

Wie kaufe ich ein VVW-MobileTicket? Wie erfolgt die Anmeldung bzw. Registrierung?

Für den Kauf eines MobileTickets ist eine einmalige Registrierung über die App oder über die mobile Website https://shop.verkehrsverbund-warnow.de/login erforderlich. Damit verbunden ist auch die Kenntnisnahme und Akzeptanz der AGBs.

Da es sich im Hintergrund um ausschließlich nur ein Verkaufssystem handelt, ist es egal ob Sie sich über die App oder den mobilen Webshop registrieren. Ihre registrierten Daten werden für beide Kanäle zur weiteren Nutzung hinterlegt.

Anschließend können Sie in der App oder in der Fahrplanauskunft der mobilen Websites von VVW, RSAG oder rebus entweder das gewünschte Ticket direkt über das Menü "Tickets - Ticket kaufen" oder aus der Verbindungssuche heraus kaufen. Beim Direktkauf wählen Sie aus dem Ticketangebot Ihr gewünschtes Ticket und geben Sie Starthaltestelle und Tarifzone(n) ein.

Beim Kauf eines Molli-Tickets ist die Anzahl der Molli-Zonen zu wählen (2 oder 3). Bei einer Molli-Kurzstrecke ist als Tarifzone „Molli“ unveränderlich voreingestellt.

Beim Kauf aus der Verbindungssuche geben Sie Start und Ziel in der Verbindungssuche der App ein und wählen Sie aus dem Ticketangebot das benötigte Ticket. Nach Abschluss des Kaufprozesses wird das Ticket direkt auf das Mobiltelefon geladen. Der Kauf bzw. das Speichern von Tickets auf herkömmlichen PCs einschließlich Laptops und Ähnliches ist nicht möglich.

Beim ersten Kaufvorgang eines VVW-MobileTickets werden Sie gebeten, sich kostenlos mit Ihren persönlichen Daten, Ihrer gültigen E-Mail-Adresse und einem Passwort zu registrieren (Mindestanforderung 6 Buchstaben). Außerdem müssen Sie Ihr gewünschtes Bezahlverfahren angeben. Folgen Sie dafür entweder in der App oder auf der mobilen Website der Menüführung „Kostenlos registrieren“.

Der Registrierungsvorgang ist einmalig und muss bei weiteren Ticketkäufen nicht wiederholt werden. Nach der Registrierung erhalten Sie eine Bestätigungsmail. Um die Registrierung abzuschließen, müssen Sie einmalig Ihr Kundenkonto unter Verwendung eines Links innerhalb von 3 Tagen aktivieren.

Geht es auch ohne Registrierung?

Beim Kauf über Ihre Kreditkarte oder mit PayPal können Sie mit der VVW-App bzw. mit dem mobilen Webshop alternativ ohne vorherige Registrierung ganz spontan Tickets des VVW kaufen.

Zur Kontrollierbarkeit des Tickets ist jedoch die Angabe von Name und E-Mail-Adresse erforderlich.

Achtung: Bitte beachten Sie beim unregistrierten Kauf und Bezahlung mit PayPal, dass das System Namen und Vornamen vom verwendeten PayPal-Konto nutzt. Zahlen Sie also z.B. unregistriert mit dem PayPal-Konto Ihres Partners, steht auf dem Ticket auch der Name des Partners. Bei Käufen über einen angelegten Account, also registriert, kann man auch mit einem PayPal-Konto einer anderen Person zahlen. Hier zieht sich das System dann Namen und Vornamen aus dem VVW-Account.

Welche Tickets kann ich über das mobile Endgerät erwerben?

Sie können folgende Tickets als VVW-MobileTicket erwerben:

  • Einzelfahrkarten
  • 4er Karte (nur in der App)
  • Einzelfahrkarten ermäßigt
  • Kurzstreckenfahrkarten
  • Fährfahrkarten
  • Fährfahrkarten ermäßigt
  • Tageskarten
  • Tageskarten ermäßigt
  • HappyHourTicket
  • Gruppen-Tageskarten
  • Familien-Tageskarten
  • Fahrradkarten
  • Fahrradkarten Fähre
  • Fahrrad-Tageskarten
  • Wochenkarten (nur in der App)
  • Monatskarten (nur in der App)
  • Fahrrad-Monatskarten (nur in der App)

Folgende weitere Tickets werden als Mobiles Tickets der MBB Molli GmbH zum Kauf angeboten:

  • Molli Einzelfahrkarte Kurzstrecke
  • Molli Einzelfahrkarte
  • Molli Einzelfahrkarte, ermäßigt
  • Molli Rückfahrkarte
  • Molli Rückfahrkarte, ermäßigt
  • Molli Familienfahrkarte einfache Fahrt
  • Molli Familienfahrkarte Hin- und Rückfahrt
  • Molli Fahrradkarte
  • Molli Fahrradkarte Hin- und Rückfahrt
  • Molli E-Bike-Karte
  • Molli E-Bike-Karte Hin- und Rückfahrt
  • Molli Hundekarte
  • Molli Hundekarte Hin- und Rückfahrt
  • Tageskarte Schmalspurbahn-Zuschlag (i.V. mit einem D-Ticket)
  • Wochenkarte Schmalspurbahn-Zuschlag (i.V. mit einem D-Ticket)

Alle Molli-Tickets gelten ausschließlich in Zügen der MBB Molli GmbH zwischen Kühlungsborn und Bad Doberan und sind direkt ab Kauf gültig (kein Vorverkauf von Molli-Tickets übers Mobile Ticketing!). Schmalspurbahn-Zuschlags-Tickets gelten in Verbindung mit einem gültigen D-Ticket in den Zügen der MBB und der RüBB.

Für welche Tarifzonen gibt es ein VVW-MobileTicket?

Ein MobileTicket gibt es für alle Tarifzonen im Gebiet des VVW analog zu den herkömmlichen Papiertickets: Tarifzone Rostock (R), Regionalzonen 7-18 inkl. Stadtverkehr Güstrow (Zone 13) und Bützow. Es gilt in allen Bussen und Bahnen und auf den Fähren des Verkehrsverbundes Warnow (Ausnahme Molli).

Bei der MBB Molli GmbH wird der Geltungsbereich wie folgt unterschieden: Kurzstrecke, 2 Molli-Zonen und 3 Molli-Zonen

Was kostet ein VVW-MobileTicket?

Die Preise der MobileTickets sind identisch mit den Ticketpreisen für Papiertickets beim Kauf über Automaten, Verkaufsstellen oder beim Fahrer im Regionalbus.

Zu welchem Zeitpunkt muss ich das VVW-MobileTicket kaufen? Ab wann ist mein erworbenes VVW-MobileTicket gültig? Kann ich ein VVW-MobileTicket für einen späteren Zeitraum bzw. im Voraus erwerben?

Je nach Ticketart gelten die Tickets zum sofortigen Fahrtantritt oder erst für einen beim Kauf gewählten Geltungstag.

Einzelfahrkarten und Kurzstrecken
Beim Kauf von Einzelfahrkarten oder Kurzstrecken ist das VVW-MobileTicket mit Abschluss des Kaufvorgangs sofort gültig. Kaufen Sie daher Ihre Einzelfahrkarte oder Kurzstrecke erst unmittelbar vor dem Fahrtantritt.

Einzelfahrkarten oder Kurzstrecken können nicht im Voraus für einen späteren Gültigkeitsbeginn erworben werden. Sie können Ihr gewünschtes Ticket aber vorab in den Ticket-Favoriten abspeichern, so dass Sie vor Fahrtantritt nur den Favoriten aufrufen und buchen müssen. Vor Betreten des Fahrzeuges muss das MobileTicket auf dem mobilen Endgerät sichtbar heruntergeladen sein.

Tageskarten
Tageskarten können sowohl für die sofortige Nutzung als auch im Vorverkauf erworben werden. Die maximale Vorverkaufsfrist beträgt 7 Tage. Tageskarten für die sofortige Nutzung sind mit Abschluss des Kaufvorgangs ab sofort bis 3.00 des Folgetages gültig. Im Vorverkauf erworbene Tageskarten gelten ab 0.00 Uhr des gewählten Gültigkeitstages bis 3.00 Uhr des Folgetages.

Wochen- und Monatskarten
Wochen- und Monatskarten können sowohl für die sofortige Nutzung als auch im Vorverkauf erworben werden. Die maximale Vorverkaufsfrist beträgt 7 Tage. Wochenkarten gelten an 7 aufeinanderfolgenden Tagen, Monatskarten gelten ab Kauf bzw. ab dem gewählten ersten Gültigkeitstag bis 24:00 Uhr des datumsmäßigen Vortags im Folgemonat.

Wo finde ich nach dem Kauf mein MobileTicket?

Nach dem Kauf wird Ihr VVW-MobileTicket direkt in die VVW-App geladen. Sie finden es im App-Menü "Tickets“. Das erworbene MobileTicket ist auch im Offline-Modus aufrufbar.

Beim Kauf über den mobilen Webshop erhalten Sie eine E-Mail an die angegebene Adresse mit einem Link. Dort können Sie sich ihr MobileTicket herunterladen. Sind Sie als Kunde registriert finden Sie im Kunden-Login unter MEINE BESTELLUNGEN ebenfalls einen Link zum Ticket-Download.

Sie finden Ihr Ticket dann in der Bildergalerie/Downloads Ihres mobilen Endgerätes.

Unter MEINE BESTELLUNGEN finden Sie Informationen zu allen gekauften Tickets.

Kann ich mein VVW-MobileTicket ausdrucken?

Nein, VVW-MobileTickets sind grundsätzlich nicht für den Druck gedacht und werden als solche auch nicht als gültiges Ticket anerkannt.

Kann ich ein gekauftes VVW-MobileTicket stornieren oder umtauschen?

Nein, Tickets, welche auf mobilen Endgeräten bereitgestellt wurden, können nicht zurückgegeben, widerrufen oder storniert werden.

Mit welchem Zahlungsmittel kann ich VVW-MobileTickets bezahlen?

Sie können ganz bequem und bargeldlos entweder im SEPA-Lastschriftverfahren, mit Ihrer Kreditkarte, mit Ihrem PayPal-Konto oder mit Google bzw. Apple Pay bezahlen. Beim Lastschriftverfahren wird Ihnen der Betrag von Ihrem Konto abgebucht. Bei Zahlung mit Kreditkarte (Visa, Mastercard oder American Express) wird Ihr Kreditkartenkonto automatisch mit dem entsprechenden Betrag belastet.

Ich habe mit PayPal bezahlt, aber warum steht auf dem Ticket steht ein anderer Name?

Beim unregistrierten Ticketkauf und einer Bezahlung mit PayPal zieht sich das System die Kontaktdaten aus dem PayPal-Konto.
Nutzen Sie also beim unregistrierten Kauf nicht das eigene Konto, steht auf dem Ticket dann der Name des jeweiligen PayPal-Kontoinhabenden.

Daher bei unregistrierten Käufen und Bezahlung mit PayPal bitte grds. ein eigenes PayPal-Konto nutzen.

Sind Sie im Mobile Ticketing System des VVW jedoch mit einem eigenen Account registriert, dann könn(t)en Sie auch mit einem anderweitigen PayPal-Konto bezahlen.
Das System zieht sich für das Ticket in diesem Fall dann Name und Vorname aus Ihrem VVW-Account.

Wie bekomme ich ein Beleg über mein MobileTicket?

Sie erhalten nach jedem Kaufvorgang eine E-Mail-Bestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

Direkt in der VVW-App unter der Rubrik "Tickets" / "Abgelaufene Tickets" sind alle Ticketkäufe der letzten 30 Tage zu finden. Hier können Sie sich einen Kaufbeleg anfordern bzw. herunterladen.

Unter shop.verkehrsverbund-warnow.de finden Sie in Ihrem Account unter der Rubrik "Meine Bestellungen" Ihre Ticketkäufe. Bitte beachten Sie, dass die Seite shop.verkehrsverbund-warnow.de nur von mobilen Endgeräten (Smartphone, Tablets) aufrufbar ist.

Ein etwaiger Ausdruck der Bestellbestätigungs-Mail oder des Rechnungsbeleges wird nicht als gültiger Fahrausweis anerkannt wird.

Wie kann ich meine hinterlegten Daten ändern und neue hinzufügen?

Man kann die Kontoverbindung, die Bezahldaten oder die Telefonnummer sowohl im Login in der App als auch auf der mobilen Website https://shop.verkehrsverbund-warnow.de/login ändern.

In der App kommt man während des Bestellvorgangs auf die Darstellung der hinterlegten Zahlungsmittel (hierfür muss man in der App eingeloggt sein). Dort wird im oberen Teil das bisher gespeicherte Zahlungsmittel angezeigt.

Handelt es sich beim aktuell hinterlegten Standardzahlungsmittel um SEPA bzw. Kreditkarte, kann dieses aufgrund der Anforderungen unseres Zahlungsdienstleisters LogPay Financial Service GmbH im bestehen Account nicht gelöscht bzw. auf PayPal umgestellt werden. Aber sobald der erste Kauf über PayPal getätigt wurde, wird PayPal bei weiteren Käufen immer vorausgewählt sein.

Möchten Sie z.B. aufgrund einer neuen Kontonummer Ihr Standardzahlungsmittel SEPA aktualisieren, legen Sie bitte dazu einen neuen SEPA-Bezahlkanal an und weisen ihm den Status Standardzahlungsmittel zu. Anschließend können Sie das alte SEPA-Verfahren entfernen.

Was ändert sich beim Bezahlen durch die neue Zahlungsdiensterichtlinie PSD2?

Im Rahmen der Anwendung neuen PSD2-Konformität kommt es beim Kauf von Mobile Tickets ggf. für einige Kunden zu Änderungen im Kaufprozess. Das betrifft ausschließlich Kunden mit dem Bezahlverfahren Kreditkarte.

Wenn ein registrierter Kunde eine neue Kreditkarte hinterlegt, dann muss die Authentifizierung der Kreditkarte einmalig über 3D Secure erfolgen. Mit 3D Secure Verfahren werden Kreditkartenzahlungen im Internet im Rahmen bereits bestehender Verfahren mit neuesten technischen Standards zusätzlich geschützt. Die bestehenden Verfahren heißen bei Visa verifed by VISA bzw. Mastercard Mastercard Identity Check.

Ansprechpartner für die Kunden sind die jeweiligen kartenausgebenden Kreditinstitute.

Wenn das kartenausgebende Institut es möchte, kann bei jeder Ticketbestellung der 3D Secure Server angefragt werden. Dann muss die Freigabe der Zahlung über eine weitere Dateneingabe durch den Kunden bei anschließender Prüfung durch das jeweilige Geldinstitut erfolgen.

Die letztendliche Entscheidung, ob Kunden einzelne Bestellungen separat über 3D Secure autorisieren müssen (oder nicht) liegt bei der Bank. Bei Problemen dies bzgl., sollte sich der Kunde also direkt dorthin wenden.

Bei Gastbestellungen, also bei Kunden die sich nicht registrieren wollen, wird immer eine 3D Secure Prüfung durchgeführt.

Wie verhalte ich mich bei einer Ticketkontrolle? Benötige ich eine Internetverbindung, um das MobileTicket auf dem Display anzeigen zu können?

Zeigen Sie dem Kontrollpersonal Ihr mobiles Endgerät mit dem im Display geöffneten MobileTicket und auf Verlangen einen amtlichen Lichtbildausweis (Personalausweis, Führerschein oder Reisepass) vor. Ohne Lichtbildausweis ist das MobileTicket nicht gültig, dieser ist zur Kontrolle dem Prüfpersonal auf Verlangen auszuhändigen.

In den Regionalbussen der rebus GmbH sind die Tickets bei Betreten des Busses unaufgefordert dem Fahrer zu zeigen (Ausnahme Stadtverkehr Güstrow). In den Stadtbussen der RSAG sind die Tickets ab 20.00 Uhr unaufgefordert dem Fahrer zu zeigen.

Bei den Warnowfähren sind bei Betreten ebenfalls die Tickets dem Fährpersonal unaufgefordert vorzuzeigen.

Das MobileTicket ist nach dem abgeschlossenen Kaufvorgang offline in der App im Menü "Tickets" verfügbar. Beim Kauf über den mobilen Webshop ist das Ticket offline unter Bildergalerie/Downloads auf dem mobilen Endgerät zu finden. Während der Fahrausweiskontrolle benötigen Sie also keine Internetverbindung.

Woran sieht der Kontrolleur, dass mein Ticket gültig ist?

Der Kontrolleur scannt den auf dem mobilen Endgerät befindlichen 2D-Barcode bzw. kontrolliert auf Basis der Sichtkontrolle und kann dann erkennen, ob das Ticket gültig ist.

Was passiert, wenn bei einer Kontrolle der Akku meines mobilen Endgerätes leer ist oder ich mein Gerät verloren habe?

Kann der Nachweis des Tickets bei einer Kontrolle wegen Verlust oder Versagens des mobilen Endgerätes nicht erbracht werden (zum Beispiel infolge technischer Störungen, leerer Akku) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket gewertet und das erhöhte Beförderungsentgelt in Höhe von mind. 60,00 Euro erhoben.

Ist das VVW-MobileTicket übertragbar?

Nein, jedes VVW-MobileTicket ist personalisiert und somit nicht übertragbar. Bei Nutzung von Tageskarten für mehrere Personen muss die Person, die als Nutzer auf dem Ticket eingetragen ist, stets mitfahren.

Kann ich VVW-MobileTickets auch für jemand anderes kaufen?

Sie haben die Möglichkeit, VVW-MobileTickets auch für mitreisende Personen zu erwerben, diese sind jedoch ebenfalls auf den originären Käufer personalisiert. Bei einer Kontrolle sind die MobileTickets, die unter "Tickets" abgelegt sind vorzuzeigen, inkl. des amtlichen Lichtbildausweises des Ticketkäufers. Bei Nutzung von mehreren MobileTickets auf einem Gerät muss die Person, die als Nutzer auf den Tickets eingetragen ist, stets mitfahren.

Was muss ich beachten, wenn ich mir ein neues mobiles Endgerät zulege?

Bei einem Wechsel des Gerätes müssen Sie sich die VVW-App neu installieren, wie jede andere App auch. Ihr Zugang bleibt selbstverständlich erhalten und ist über die bisher genutzte E-Mail-Adresse und das Passwort erreichbar. Gegebenenfalls noch gültige MobileTickets werden bei jedem Login neu geladen und sind somit unter dem Menüpunkt "Tickets" zu finden und nutzbar. In der App unregistriert gekaufte, aber noch gültige Tickets sind - da sie nicht in dem persönlichen Account hinterlegt sind - bei Neuinstallationen dann nicht mehr in der App aufrufbar.

MobileTickets aus dem Webshop müssen vom alten auf das neue Endgerät übertragen werden bzw. über den Link in der Bestätigungsmail erneut heruntergeladen werden.

Ist meine Mobilfunknummer an das VVW-MobileTicket gebunden?

Nein, Sie loggen sich, unabhängig vom genutzten Mobiltelefon oder von genutzter SIM-Karte, in die VVW-App mit Ihrer E-Mail-Adresse und Ihrem Passwort ein und Ihre persönlichen Einstellungen und gebuchten Tickets werden geladen.

Ich habe mein mobiles Passwort vergessen, wie erhalte ich ein neues?

Sie können Ihre Daten und Ihre Sicherheitsfrage im Login-Bereich verwalten und auch ein neues Passwort anfordern. Zum Erhalt eines neuen Passwortes außerhalb des LoginBereiches können Sie über das Menü PASSWORT VERGESSEN unter Angabe ihres Benutzernamens einen Link anfordern. Sie bekommen dann daraufhin in Kürze eine E-Mail mit einem Link, über den Sie ein neues Passwort vergeben können.

Was muss ich tun, wenn ich mein mobiles Endgerät verloren habe oder es gestohlen wurde?

Bitte ändern Sie in diesem Fall schnellstmöglich Ihr Passwort um Ticketkäufe durch Nichtberechtigte zu verhindern. Bitte denken Sie auch daran, Passwörter für andere Anwendungen, die Sie auf Ihrem Gerät gespeichert haben, zu ändern.

Wer hat Zugriff auf meine Daten?

Wir garantieren Ihnen einen sorgfältigen Umgang mit Ihren persönlichen Daten, die von uns selbstverständlich nur zum Zwecke der technischen Abwicklung und Abrechnung an die betreffenden Dienstleister weitergegeben werden.

Die personenbezogenen Bestelldaten werden nach den gültigen Datenschutzbestimmungen erhoben, verarbeitet und genutzt. Während des gesamten Bestellprozesses werden grundsätzlich alle Daten durch eine sichere Online-Verbindung zwischen dem Endgerät des Bestellers und dem verbundenen Rechner sowie den mit diesen verbundenen nachgelagerten Systemen geschützt.

Wie kann ich meinen persönlichen Kunden-Account in der App löschen?

Ihren persönlichen Kunden-Account können Sie jederzeit wieder löschen. Bitte in der VVW-App im Menü unter „Einstellungen“ / „Ticket Einstellungen“ auf „ACCOUNT LÖSCHEN“ gehen und anschließend final bestätigen.

Es ist dabei zu berücksichtigen, dass dieser Vorgang nicht rückgängig gemacht werden kann!

Alternativ kann man den Account in der VVW-App auch über den Kundenservice löschen lassen, indem man eine E-Mail an onlineshop@verkehrsverbund-warnow.de sendet.

Kontaktieren Sie uns

Senden Sie uns gerne ihre Anfrage, eventuell finden Sie aber ihre Antwort auch bereits in unserem FAQ.

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