Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf und die Nutzung von Mobilen Tickets über das MobileTicketing-System der VVW GmbH

 

1. Allgemeines

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Erwerb von Mobilen Tickets über das MobileTicketing-System der VVW GmbH und ergänzen die „Gemeinsamen Beförderungsbedingungen, Tarifbestimmungen und Preise“ des VVW-Tarifes in der jeweils gültigen Fassung. Mobile Tickets sind ausschließlich über mobile Endgeräte (Smartphone, Tablet) zu erwerben.

2. Anmeldung

Der Zugang zum Kauf von Mobilen Tickets des VVW kann wahlweise mit und ohne Registrierung erfolgen.

  1. Es ist ein Kauf von Mobilen Tickets ohne Registrierung im VVW möglich. Voraussetzung dafür ist
    a) die Bezahlung mit PayPal, Apple Pay oder Google Pay.
    b) Die Bezahlung mit Kreditkarte. Hier ist die wahrheitsgemäße und vollständige Angabe von
    - Anrede
    - Name
    - Vorname
    - E-Mail-Adresse
    - Kreditkartendaten notwendig.

  2. Entscheidet sich der Kunde für die Registrierung, so kann er sich über die mobile Internetseite https://shop.verkehrsverbund-warnow.de oder über die VVW-App unter wahrheitsgemäßer und vollständiger Angabe der nachfolgenden Punkte beim VVW anmelden
    - Kundenstammdaten (Anrede, Name und vollständige Adresse, Geburtsdatum)
    - E-Mail-Adresse
    - gewünschtes Bezahlverfahren sowie benötigte Zusatzinformationen:
    o SEPA-Lastschriftverfahren: Bankverbindung mit BIC (Business Identifier Code (Geschäftskennzeichen)) und IBAN (International Bank Account Number (Internationale Bankkontonummer))
    o Kreditkarte: Kreditkartendaten
    o PayPal: Zugangsdaten PayPal-Konto
    o Google Pay: Zugangsdaten Google Pay
    o Apple Pay: Zugangsdaten Apple Pay

  3. Der Kunde verpflichtet sich, für die Vertragsbeziehung wesentliche Daten (insbesondere Name, Adresse, Zahlverfahren und E-Mail-Adresse) bei Änderungen unverzüglich in seinem persönlichen Login-Bereich entsprechend zu ändern. Kommt der Kunde seiner Informationspflicht nicht nach, so ist das Finanzunternehmen berechtigt, den Kunden die dadurch entstehenden Mehraufwendungen zu belasten.

3. Erwerb und Nutzung

  1. Im internetbasierten Verkaufsdienst werden folgende VVW-Produkte als Mobiles Ticket über diesen Vertriebsweg angeboten:
    - Einzelfahrkarten
    - Tageskarten
    - Wochenkarten
    - Monatskarten
    - Fahrradkarten

    Das Ticketangebot kann jederzeit ohne Vorankündigung angepasst werden. Ein Anspruch zur Ausgabe von VVW-Tickets als „Mobiles Ticket“ besteht nicht.

    Darüber hinaus werden auch anderweitige Produkte externer Anbieter (z.B. Tickets aus dem Haustarif der Mecklenburgischen Bäderbahn Molli GmbH) über den Vertriebsdienst zum Kauf angeboten. Zudem bietet das Mobile Ticketing System des VVW für registrierte Nutzende die Möglichkeit, anderweitig erworbene Tickets teilnehmender Kooperationspartner (z.B. VVW Abonnements) als Mobiles Ticket auszugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass die entsprechenden AGB zu den Produkten zu beachten sind.

  2. Mobile Tickets sind erhältlich über
    a) die VVW-Applikationen zur Installation auf mobilen Endgeräten und
    b) den WebShop des VVW (ausschließlich auf mobilen Endgeräten)

    Der VVW übernimmt keinerlei Garantieleistung bzgl. der Verfügbarkeit des Services für den Kauf von Mobilen Tickets.

  3. Mit der Bestellung eines Mobilen Tickets gibt der Nutzer ein Angebot auf Abschluss eines Kauf- und Beförderungsvertrages ab. Sie erfolgt durch Absenden des Internet-Bestellformulars auf der Internetadresse shop.verkehrsverbund-warnow.de oder in der Mobile App des VVW. Der Kaufvertrag kommt zwischen dem Nutzer und dem VVW durch Bereitstellung des Mobilen Tickets zustande. Der Vertragsabschluss erfolgt durch Rücksendung einer Bestätigung per E-Mail als Kaufbestätigung seitens des Verkehrsunternehmens. Der Kaufpreis ist sofort fällig. Der Beförderungsvertrag kommt mit dem Verkehrsunternehmen zustande, dessen Verkehrsmittel jeweils genutzt wird. Für die Gültigkeit des Mobilen Tickets ist letztendlich der Datenbankeintrag beim IT Dienstleister maßgeblich. Das Mobile Ticket gilt, soweit es nicht mit einem genauen Geltungszeitraum versehen ist, zu sofortigem Fahrtantritt. Der Nutzer muss das Mobile Ticket vor Fahrtantritt erwerben und sich vom Erhalt des gültigen Tickets überzeugen. Die dabei entstehenden Übertragungskosten trägt der Nutzer. Die VVW GmbH schließt mit den jeweiligen Verkehrsunternehmen einen Auftragsdatenverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO bzw. eine Vereinbarung über die gemeinsame Datenverarbeitung gemäß Art. 26 DSGVO ab. Verantwortliche Stelle gemäß Art. 24 DSGVO ist die Verkehrsverbund Warnow GmbH, Stampfmüllerstr. 40, 18057 Rostock, Amtsgericht Rostock HRB 7147, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Wiedmer, für die Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsabwicklung für den Kauf eines Mobile Tickets.

  4. Die Höhe der Zahlungsverpflichtung ergibt sich aus dem Kaufvertrag zzgl. ggf. entstandener Gebühren, sowie den gültigen Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VVW-Tarifs. Die Zahlung erfolgt automatisch an den Finanzdienstleister.

  5. Mobile Tickets sind nicht auf andere Endgeräte übertragbar und gelten nur in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis für die auf dem Ticket angegebene Person. Der auf dem Mobilen Ticket angegebene Nachname und Vorname muss mit der Schreibweise auf dem Lichtbildausweis übereinstimmen. Bei Gruppenfahrten muss die auf dem Ticket angegebene Person (Nutzer) stets mitfahren.

  6. Mobile Tickets und ein gültiges Kontrollmedium sind zu Kontrollzwecken bei der Fahrt bzw. in den Betriebsanlagen ständig mitzuführen und auf Verlangen dem Kontrollpersonal vorzuzeigen.

    Die Fahrtberechtigung wird ausschließlich durch die in der App hinterlegten Tickets bzw. beim Kauf über den Webshop als Bild-Datei (PNG-Format) dargestellt. Andere Dokumente (z.B. Screenshots oder Papierausdrucke) werden nicht als gültige Tickets anerkannt.

  7. Kann der Nutzer bei der Fahrkartenkontrolle sein Mobiles Ticket nicht vorlegen (z. B. infolge technischer Störungen, leerer Akku etc.) wird dies als Fahrt ohne gültiges Ticket im
    Sinne der Bestimmungen des VVW-Tarifs § 9 gewertet. Für den Fall der Nichtverfügbarkeit, der fehlerhaften bzw. unvollständigen Übertragung des Tickets ist der Nutzer vor Fahrtantritt verpflichtet, anderweitig ein gültiges Ticket zu erwerben. Eine Erstattung und eine Rücknahme von Mobilen Tickets sind ausgeschlossen.

  8. Eine Erstattung und eine Rücknahme von Mobilen Tickets sind ausgeschlossen.

  9. Im Übrigen gelten die Beförderungs- und Tarifbestimmungen des VVW-Tarifs.

4. Zahlungsweisen und Abrechnung

4.1 Abtretungsanzeige

  1. Die VVW GmbH bedient sich zur Abwicklung des e-Payment-Services (mobiler Webshop, Mobile-App) des Finanzunternehmens

    LogPay Financial Services GmbH,
    Schwalbacher Straße 72,
    65760 Eschborn

    (nachfolgend auch „LogPay“).

    Der Einzug der Entgeltforderung für die erworbenen Tickets erfolgt durch LogPay, an welche sämtliche dieser Entgeltforderungen einschließlich etwaiger Nebenforderungen und Gebühren verkauft und abgetreten wurden (Abtretungsanzeige). Die LogPay ist Drittbegünstigte der nachfolgenden Bestimmungen. Sie ist zudem ermächtigt, den Forderungseinzug im eigenen Namen und für eigene Rechnung durchzuführen.

  2. Die im Zusammenhang mit der Nutzung der angebotenen Zahlverfahren im Rahmen des Bezahlvorgangs angegebenen personenbezogenen Daten und alle Änderungen, werden zum Zwecke der Abwicklung der Zahlungen und zum Forderungsmanagement von der LogPay verarbeitet und genutzt. Das Finanzunternehmen hat sich gegenüber der VVW GmbH verpflichtet, die Daten vertraulich und datenschutzrechtskonform ausschließlich zur Erbringung der Zahlung zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben, mit Ausnahme der in dieser Datenschutzerklärung (Punkt 6, Absatz 4) genannten Unternehmen.

    Die VVW GmbH schließt mit dem Finanzdienstleister LogPay einen Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Verantwortliche Stelle gemäß
    Art. 24 DSGVO ist die Verkehrsverbund Warnow GmbH, Stampfmüllerstr. 40, 18057 Rostock, Amtsgericht Rostock HRB 7147, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Wiedmer, für die Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsabwicklung für den Kauf eines Mobile Tickets.

4.2 Mögliche Zahlungsweisen

Der Kunde kann für Mobile Tickets zwischen folgenden Zahlungsweisen wählen:
a) SEPA-Lastschriftverfahren, sofern sich der Wohnsitz des Kontoinhabers im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland befindet
b) Kreditkarte (Visa, Mastercard®, American Express ®)
c) PayPal
d) Apple Pay
e) Google Pay

Andere Zahlungsweisen sind ausgeschlossen. Ein Anspruch des Kunden zur Teilnahme an einem bestimmten der genannten Zahlverfahren besteht nicht. Alle Zahlverfahren stehen nur voll geschäftsfähigen Personen über 18 Jahren zur Verfügung. Der Einzug der Forderung über das SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte erfolgt durch LogPay in der Regel innerhalb der nächsten fünf (5) Bankarbeitstage nach Kauf des Tickets. Die Belastung des Kontos oder der Kreditkarte ist abhängig von der Verarbeitung des Zahlungsdienstleisters des Kunden. Die Übersicht über die getätigten Ticketkäufe (nachfolgend auch „Umsatzübersicht“) enthält Einzelkaufnachweise und ist ausschließlich elektronisch über den Webshop nur vom registrierten Kunden einsehbar und abrufbar.

4.2.1 Zahlung per SEPA-Lastschriftverfahren

  1. Bei Wahl des SEPA-Lastschriftverfahrens sind personenbezogene Daten des Kunden (Vorname, Name, Adresse in Deutschland, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) und eine Kontoverbindung für die eindeutige Zuordnung einer Zahlung für ein erworbenes Ticket erforderlich. Bei Auswahl dieser Zahlart ermächtigt der Kunde mit Zustimmung zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen LogPay, Zahlungen von seinem angegebenen Konto innerhalb der Europäischen Union mittels SEPA-Lastschrift einzuziehen. Zugleich weist er seinen Zahlungsdienstleister an, die von LogPay auf sein Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen kann. Es gelten dabei die mit seinem Zahlungsdienstleister vereinbarten Bedingungen. Im Falle, dass der Kunde nicht der Kontoinhaber des angegebenen Kontos ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Kontoinhabers für den SEPA-Lastschrifteinzug vorliegt.

  2. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Teilnahme am SEPA-Lastschriftverfahren erforderlichen Kontodaten (insbesondere Kontoinhaber und International Bank Account Number (IBAN, Internationale Bankkontonummer) mitzuteilen und im hierfür vorgesehenen Formular im Shopsystem oder der App einzutragen. Der Kunde erhält im SEPA-Lastschriftverfahren eine Vorabankündigung (Prenotification) durch LogPay über Einziehungstag und -betrag. Der Kunde erhält diese Vorabankündigung (Prenotification) mindestens zwei (2) Tage vor Einzug der Forderung. Die Übermittlung der Vorabankündigung (Prenotification) erfolgt auf elektronischem Wege mit der Bestellbestätigung an die angegebene E-Mail-Adresse.

  3. Der Kunde hat sicher zu stellen, dass das angegebene Konto über ausreichende Deckung verfügt, so dass die SEPA-Lastschrift eingezogen werden kann. Sollte eine SEPALastschrift unberechtigt vom Kontoinhaber zurückgegeben werden oder der Einzug der Forderung bei dessen Zahlungsdienstleister aus von ihm zu vertretenden Gründen – insbesondere wegen unzureichender Deckung, falscher oder ungültiger Kontodaten oder Widerspruch – scheitern, ist er verpflichtet, für ausreichend Deckung oder für die Behebung des Grundes der Zahlungsstörung zu sorgen, so dass neben dem ausstehenden Betrag die angefallenen Fremdgebühren des Zahlungsdienstleisters zu dem in der Mahnung genannten Tag eingezogen werden können. LogPay ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

  4. Der Kunde verzichtet auf die Einholung eines schriftlichen SEPA-Lastschriftmandates. Der Verzicht wird vom Kunden gegenüber dem Zahlungsdienstleister des Kunden, des
    Zahlungsdienstleisters des Gläubigers und dem Gläubiger erklärt. Mit der Weitergabe der Verzichtserklärung an die vorgenannten Parteien ist der Kunde einverstanden. Bei Wegfall oder Unwirksamkeit des Verzichts ist der Kunde verpflichtet, eine schriftliche Mandatserteilung unverzüglich nachzureichen. Dazu genügt eine E-Mail an sepa@logpay.de mit der Bitte um Zusendung des SEPA-Lastschriftmandatsformulars. Der Kunde erhält im Anschluss das Formular für das SEPA-Lastschriftmandat, welches er vollständig ausgefüllt und eigenhändig unterschrieben an LogPay postalisch zurückschicken muss. Sofern der Kunde nicht der Kontoinhaber ist, ist er verpflichtet, die Mandatsreferenznummer an den Kontoinhaber weiterzuleiten.

4.2.2 Zahlung per Kreditkarte

  1. Die Abrechnung der gekauften Produkte über das Kreditkartenverfahren ist nur mit Visa, Mastercard® oder American Express® möglich. Andere Kreditkarten werden nicht akzeptiert.

  2. Während des Bestellvorgangs werden die folgenden Kreditkartendaten des Kunden erfasst
    Name und Vorname des Kreditkarteninhabers,
    Kreditkartentyp,
    Nummer der Kreditkarte,
    Ablaufdatum der Kreditkarte,
    CVC-Code der Kreditkarte
    und an den Rechner des Finanzunternehmens zur Abrechnung übertragen.

  3. Im Rahmen der erstmaligen Angabe von Kreditkartendaten werden diese geprüft. Dabei werden die vom Kunden angegebenen Daten an seinen Zahlungsdienstleister übermittelt und ein Betrag in Höhe von 1,00 Euro angefragt und autorisiert. Die Autorisierung verfällt automatisch innerhalb von ungefähr zwei Wochen. Eine Verbuchung oder ein Einzug des angefragten Betrages erfolgt nicht.

  4. Zur Erhöhung der Sicherheit gegen Missbrauch für die Bezahlung mit Kreditkarte wird durch die Zahlungsdienstleister das 3-D-Secure-Verfahren (Verified by Visa, Mastercard® SecureCode®, American Express SafeKey®) angewendet.

  5. Das System des Finanzunternehmens überprüft die vom Kunden angegebenen Kreditkartendaten auf Richtigkeit und gegebenenfalls vorhandene Sperrvermerke des jeweiligen Kreditkartenherausgebers. Zu diesem Zweck werden Kreditkarten- und Zahlungsdaten des Kunden an einen Kreditkarten-Acquirer weitergegeben. Im Falle, dass der Kunde nicht der Inhaber der angegebenen Kreditkarte ist, stellt er sicher, dass die Einwilligung des Karteninhabers für die Belastung vorliegt. Der Kunde hat zudem sicher zu stellen, dass die angegebene Kreditkarte nicht gesperrt ist und über ein ausreichendes Limit verfügt. Sollte die Autorisierung aus irgendeinem Grund fehlschlagen, erhält der Kunde eine entsprechende Fehlermeldung.

  6. Detaillierte Informationen über die Zusammensetzung des Gesamtbetrages erhält der Kunde mit der Bestellbestätigung per E-Mail.

  7. Der Zeitpunkt der Abbuchung vom Konto des Kunden ist durch den jeweiligen Kreditkartenvertrag des Kunden mit seinem Zahlungsdienstleister festgelegt.

  8. Sollte der Kunde ungerechtfertigt ein Charge Back (Rückgabe des Betrages) veranlassen oder der Einzug der Forderung aus von ihm zu vertretenden Gründen scheitern, ist der Kunde verpflichtet, zusätzlich zu dem Kaufpreis des gekauften Tickets die angefallenen Fremdgebühren des Kreditkarten-Akquirier zu tragen. Das Finanzunternehmen ist berechtigt, einen weitergehenden Verzugsschaden geltend zu machen.

4.2.3 Zahlung per PayPal

Bei Auswahl des Zahlverfahrens PayPal wird der Kunde auf die Seite von PayPal geleitet, wo er die erforderlichen Daten eingibt und die Zahlung bestätigt. Nach erfolgreich erfolgter Zahlung erhält der Kunde eine Bestätigung über den Kauf, andernfalls erhält er eine Ablehnung. Das Kaufangebot des Kunden kann nur dann angenommen werden, wenn die Zahlung mittels PayPal erfolgreich durchgeführt wurde.

4.2.4 Zahlung per Apple Pay

Für die Bezahlung mittels Apple Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Apple Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Apple Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App Apple Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

4.2.5 Zahlung per Google Pay

Für die Bezahlung mittels Google Pay ist es erforderlich, dass der Kunde in seiner Google Wallet ein Zahlmedium hinterlegt hat. Um mittels Google Pay zu zahlen, wählt der Kunde in der App Google Pay als Zahlart aus. Zur Auslösung der Zahlung muss der Kunde den Kauf bestätigen. Nach erfolgreicher Zahlung erhält der Kunde das Ticket über die App ausgestellt, andernfalls erhält er eine Fehlermeldung.

5. Sperrung

  1. Stellt der Nutzer einen Missbrauch der Nutzungsmöglichkeit seines Nutzungsvertrages fest, ist er verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hotline des VVW anzugeben. Das gleiche gilt bei Verlust, Diebstahl oder Veräußerung des mobilen Endgerätes bzw. der registrierten SIMKarte (Telefonnummer). Bis zum Eingang der Meldung haftet der Nutzer für die bis dahin entstandenen Forderungen. Der VVW unterstützt den Nutzer dahingehend, dass die Nutzungsmöglichkeit von Mobilen Tickets sofort gesperrt wird.

  2. Stellt ein Verkehrsunternehmen oder ein Dienstleister einen Missbrauch fest, wird die Nutzungsmöglichkeit des Mobilen Tickets sofort gesperrt. Die Sperrmitteilung
    erfolgt über eine SMS-Benachrichtigung durch den IT-Dienstleister. Jeder Ticketkauf bzw. jede Inanspruchnahme von Leistungen, die mit der registrierten SIM-Karte erfolgte, gilt bis zum Zeitpunkt der Sperrung als vom Nutzer veranlasst.

  3. Bei einer Zahlungsstörung jedweder Art, unabhängig von der gewählten Zahlungsweise, wird der Nutzer für weitere -Käufe Mobiler Tickets gesperrt bis die Zahlungsforderungen ausgeglichen sind. In diesem Fall wird der Nutzer in einem Mahnschreiben durch den Finanzdienstleister über die erfolgte Sperrung informiert. Der
    Kunde trägt ggf. entstehende weitere Kosten, wie etwa Mahngebühren.

6. Datenschutz

  1. Personenbezogene Daten des Kunden und alle damit einhergehenden Änderungen sowie Bestelldaten werden ausschließlich nach den Bestimmungen des geltenden Datenschutzrechts (insbesondere nach der DSGVO und dem BDSG) erhoben, verarbeitet und genutzt. Bewegungsprofile werden nicht erstellt. Personenbezogene Daten werden – insbesondere während des gesamten Bestellprozesses – gemäß den Anforderungen in Art. 32 DSGVO grundsätzlich durch eine sichere Online-Verbindung zwischen dem Endgerät des Bestellers und dem verbundenen Rechner sowie den mit diesen verbundenen nachgelagerten Systemen geschützt https-Verschlüsselung, etc.) Der Kunde erhält die gemäß Art. 13 DSGVO erforderlichen Informationen zum Zeitpunkt der Bestellung. Für die Speicherung personenbezogener Daten sind unter Beachtung in Rechtsvorschriften festgesetzter Höchstspeicher- und Löschfristen angemessene Fristen festgelegt. Durch verfahrensrechtliche Vorkehrungen wird sichergestellt, dass diese Fristen eingehalten werden.

  2. Die im Zusammenhang mit der Registrierung angegebenen personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Zahlverfahren) sowie die im Zusammenhang mit dem nichtregistrierten Kauf anzugebenden personenbezogenen Daten (Vor- und Nachname, E-Mail-Adresse, Zahlverfahren) und alle Änderungen, werden zum Zwecke der Abwicklung von den Auftragsdatenverwaltern

    eos.uptrade GmbH
    Schanzenstraße 70
    20357 Hamburg

    und

    Rostocker Straßenbahn AG
    Hamburger Str. 115
    18069 Rostock,

    verarbeitet und genutzt. Die Auftragsdatenverwalter haben sich gegenüber der VVW GmbH verpflichtet, die Daten vertraulich und datenschutzrechtskonform zu verwenden und nicht an Dritte weiterzugeben.

    Die VVW GmbH schließt mit den Auftragsdatenverwaltern eos.uptrade GmbH und Rostocker Straßenbahn AG einen Vertrag über die Verarbeitung von Daten im Auftrag gemäß Art. 28 DSGVO ab. Verantwortliche Stelle gemäß Art. 24 DSGVO ist die Verkehrsverbund Warnow GmbH, Stampfmüllerstr.40, 18057 Rostock, Amtsgericht Rostock HRB 7147, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Stefan Wiedmer, für die Datenverarbeitung zum Zweck der Vertragsabwicklung für den Kauf eines Mobile Tickets.  

  3. Die VVW GmbH gibt die personenbezogenen Kundendaten (Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Adresse, E-Mail-Adresse, Kontoverbindung, Kreditkartendaten, ggf.
    Telefonnummer sowie Daten zu den jeweiligen Ticketkäufen) und alle Änderungen an LogPay zum Zwecke des Verkaufes und der Abtretung von Forderungen gegen den Kunden, welche im Zusammenhang mit seinem Ticketkauf entstehen, weiter. Dies erfolgt auf Grundlage des Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO. Das berechtigte Interesse auf Seiten der VVW GmbH besteht in der Auslagerung der Zahlungsabwicklung und des Forderungsmanagements. Das berechtigte Interesse auf Seiten von LogPay besteht in der Erhebung der Daten zum Zwecke der Abwicklung von Zahlungen, zum Forderungsmanagement, der Bewertung der Zulässigkeit von Zahlarten und der Vermeidung von Zahlungsausfällen.

    Der Kunde kann der Übermittlung dieser Daten an LogPay jederzeit widersprechen, allerdings ist dann keine Bestellung mehr über den elektronischen Vertriebskanal möglich.

    Die datenschutzrechtlichen Informationen von LogPay sind unter https://www.logpay.de/DE/datenschutzinformationen/ abrufbar.  

    Im Fall einer Verarbeitung personenbezogener Daten zur Wahrnehmung von im öffentlichen Interesse liegenden Aufgaben (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. e DS-GVO) oder zur Wahrnehmung berechtigter Interessen (Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO), kann der Kunde der Verarbeitung der ihn betreffenden personenbezogenen Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widersprechen. Im Fall des Widerspruchs hat die VVW GmbH jede weitere Verarbeitung der Kundendaten zu den vorgenannten Zwecken zu unterlassen, es sei denn,
    - es liegen zwingende, schutzwürdige Gründe für eine Verarbeitung vor, die den Interessen, Rechte und Freiheiten des Kunden überwiegen, oder
    - die Verarbeitung ist zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich.

  4. Im Rahmen des Registrierungsprozesses für das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift und/oder bei Änderungen Ihrer Kundendaten im Zusammenhang mit dem Wechsel auf das Zahlverfahren SEPA-Lastschrift kann das Finanzunternehmen unter der Voraussetzung der Bestimmungen der DSGVO und des BDSG eine Überprüfung der Angaben und der Bonität durchführen. Dies erfolgt durch Abgleich der Personendaten gegen den Datenbestand der SCHUFA Holding AG, Kormoranweg 5, 65201 Wiesbaden. Für den Fall, dass der Kunde seinen Zahlungspflichten nicht nachkommt, werden die personenbezogenen Daten zum Zwecke des Einzugs der Forderungen (z.B. durch Zahlungserinnerungen/Mahnungen) und der Durchsetzung der Forderungen (etwa im Rahmen eines gerichtlichen Mahnverfahrens oder der Zusammenarbeit mit einer Rechtsanwaltskanzlei bei klageweiser gerichtlicher Durchsetzung) an ein Inkassounternehmen weitergegeben. Die Weitergabe an ein Inkassounternehmen ist insbesondere zulässig zur Wahrung eigener Geschäftsinteressen im Rahmen der Vertragsabwicklung. Bei der Verwendung der personenbezogenen Daten werden die berechtigten Belange angemessen berücksichtigt. Zur Prüfung der angegebenen Kreditkartendaten und zur Abwicklung von Zahlungen im Kreditkartenverfahren wird das Finanzunternehmen die Kreditkarten- und Zahlungsdaten an den Kreditkarten-Acquirer weitergeben.

Stand: September 2023

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